Hegering Molbergen
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Verordnung über die Aufhebung der Schonzeiten für Rabenkrähen und Elstern im Landkreis Cloppenburg

 

Aufgrund des § 26 Abs. 2 des Niedersächsischen Jagdgesetzes (NJagdG) vom 16.03.2001 (Nds. GVBl. Seite 100), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.06.2016 (Nds. GVBl. Seite 114), hat der Kreistag des Landkreises Cloppenburg in seiner Sitzung am 13.03.2018 folgende Verordnung beschlossen:

 

§ 1

Die Schonzeiten werden bis zum 31.12.2022 zur Vermeidung von übermäßigen Wildschäden und aus Gründen der Wildhege wie folgt aufgehoben:

  • Rabenkrähen für die Zeiträume vom 21.02. bis zum 31.03. und vom 16.07 bis zum 31.07.
  • Elstern für die Zeiträume vom 01.03. bis zum 31.03. und vom 16.07. bis zum 31.07.

§ 2

Die Verordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung gemäß der Hauptsatzung des Landkreises Cloppenburg in Kraft.

 

Johann Wimberg
Landrat

 

Veröffentlicht: 17.03.2018
In Kraft getreten: 18.03.2018

Verordnung über die Aufhebung der Schonzeiten für Schwarzwild im Landkreis Cloppenburg

 

Aufgrund des § 26 Abs. 2 des Niedersächsischen Jagdgesetzes (NJagdG) vom 16.03.2001 (Nds. GVBl. Seite 100), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.06.2016 (Nds. GVBl. Seite 114), hat der Kreistag des Landkreises Cloppenburg in seiner Sitzung am 13.03.2018 folgende Verordnung beschlossen:

 

§ 1

Die Schonzeit für Schwarzwild wird aus Gründen der Seuchenbekämpfung mit Ausnahme führender Bachen, deren Frischlinge noch gelbe Längsstreifen aufweisen, aufgehoben.

 

§ 2

Die Verordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung gemäß der Hauptsatzung des Landkreises Cloppenburg in Kraft.

 

Johann WImberg
Landrat

 

Verkündet am 17.03.2018
In Kraft getreten 18.03.2018

Wo das Kochbuch für 22,95 € zu erwerben ist, erfahren Sie hier.

 

Das 2. Wildkochbuch kann an folgenden Stellen erworben werden:

 

Bei den Vorstandsmitgliedern des Hegerings Molbergen!

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© Hegering Molbergen, M. Gerdes, Bilder: G. Lückmann